Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1992

Geschäftszahl

92/07/0039

Rechtssatz

Ein Kostenzuspruch an die belBeh findet im konkreten Fall nicht statt, weil einem nicht rechtsfähigen Gebilde (hier GesBR) Kosten nicht auferlegt werden können

(Hinweis E 18.2.1991, 90/19/0278, 0292).