Verwaltungsgerichtshof
12.10.1993
92/07/0002
GRS wie VwGH E 1992/12/15 91/07/0168 1
Als eigenmächtige Neuerung ist die Errichtung von Anlagen oder die Setzung von Maßnahmen zu verstehen, für die eine wasserrechtliche Bewilligung einzuholen gewesen wäre, eine solche aber nicht erwirkt wurde (Hinweis E 22.12.1987, 87/08/0147).