Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1994

Geschäftszahl

92/06/0269

Rechtssatz

Keine nachbarschützende Wirkung iSd taxativen Aufzählung des Paragraph 61, Absatz 2, Stmk BauO 1968 kommt den Bestimmungen des Paragraph 4, Absatz 5, Stmk KanalG 1988 über die Zulässigkeit der Versickerung von Regenwässern auf eigenem Grund zu. Nachbarrechte, die sich aus dem bürgerlichen Recht ergeben, werden hiedurch nicht berührt.