Verwaltungsgerichtshof
30.06.1994
92/06/0269
Keine nachbarschützende Wirkung iSd taxativen Aufzählung des Paragraph 61, Absatz 2, Stmk BauO 1968 kommt den Bestimmungen des Paragraph 4, Absatz 5, Stmk KanalG 1988 über die Zulässigkeit der Versickerung von Regenwässern auf eigenem Grund zu. Nachbarrechte, die sich aus dem bürgerlichen Recht ergeben, werden hiedurch nicht berührt.