Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.02.1993

Geschäftszahl

92/06/0234

Rechtssatz

Ein längerer Aufenthalt einer größeren Anzahl von Menschen im Sinne von Paragraph 12, Stmk BauO 1968 liegt vor, wenn der Bauwerber plant, im Zweischichtbetrieb jeweils 350 Arbeitnehmer jeweils 8 Stunden zu beschäftigen.