Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.1992

Geschäftszahl

92/06/0152

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/05/0072 3

Stammrechtssatz

Sogar ein Zeitraum von ungefähr 30 bis 40 Jahren ist zu kurz, um die auf eine bloße Vermutung zu stützende Annahme zu rechtfertigen, bestimmte Baulichkeiten seien trotz Fehlens einer schriftlichen Baubewilligung baubehördlich bewilligt worden.