Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1996

Geschäftszahl

92/06/0105

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/08/29 94/05/0232 1

Stammrechtssatz

Der Inhalt einer in einem Flächenwidmungsplan festgesetzten Widmung (hier: "Betriebsbaugebiet" gem Paragraph 16, Absatz 8, OÖ ROG) richtet sich mangels einer anders lautenden gesetzlichen Übergangsbestimmung nach dem Inhalt jener gesetzlichen Bestimmung, die im Zeitpunkt der Erlassung des Flächenwidmungsplanes gegolten hat (Hinweis E 18.9.1990, 90/05/0012).