Verwaltungsgerichtshof
22.10.1992
92/06/0064
Die Anhebung des Dachfirstes in die Waagrechte zum Ausgleich für eine erfolgte Gebäudesetzung kann durchaus noch als zweckmäßige Bebauungsmaßnahme iSd Paragraph 6, Absatz 9, zweiter Fall Vlbg BauG 1972 angesehen werden.