Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.1992

Geschäftszahl

92/06/0064

Rechtssatz

Die Anhebung des Dachfirstes in die Waagrechte zum Ausgleich für eine erfolgte Gebäudesetzung kann durchaus noch als zweckmäßige Bebauungsmaßnahme iSd Paragraph 6, Absatz 9, zweiter Fall Vlbg BauG 1972 angesehen werden.