Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1995

Geschäftszahl

92/06/0052

Rechtssatz

Die Erklärung eines einen Antrag gem Paragraph 19, Absatz 3, Slbg ROG 1977 stellenden Eigentümers eines nicht im Gewerbegebiet gelegenen Grundstückes, daß der Inhaber einer im Gewerbegebiet liegenden Betriebsanlage aus der Nähe des Betriebsgrundstückes zum erstgenannten Grundstück klaglos gehalten und somit auf Anträge iSd Bestimmung des Paragraph 79, GewO 1973 verzichtet werde, ist mangels gesetzlicher Grundlage im Anwendungsbereich des Slbg ROG 1977 ohne Bedeutung.