Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1995

Geschäftszahl

92/06/0052

Rechtssatz

Die wirtschaftliche Lage eines Grundeigentümers, der einen Antrag gem Paragraph 19, Absatz 3, Slbg ROG 1977 gestellt hat, stellt mangels Erwähnung im Paragraph 19, Absatz 3, Slbg ROG 1977 keinen besonderen Grund für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung dar.