Verwaltungsgerichtshof
14.09.1995
92/06/0052
Die wirtschaftliche Lage eines Grundeigentümers, der einen Antrag gem Paragraph 19, Absatz 3, Slbg ROG 1977 gestellt hat, stellt mangels Erwähnung im Paragraph 19, Absatz 3, Slbg ROG 1977 keinen besonderen Grund für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung dar.