Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.04.1995

Geschäftszahl

92/06/0036

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Ertragslage eines landwirtschaftlichen Betriebes (hier: Fischereizuchtbetriebes) ist der Zeitraum nach einer gewissen, in der Regel verlustbringenden Anlaufzeit in Betracht zu ziehen, da es entscheidend darauf ankommt, ob ein Ertrag von vornherein (dh schon jetzt erkennbar) und AUF DAUER (dh bei angenommener Fortdauer normaler wirtschaftlicher Verhältnisse) ausgeschlossen ist.