Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.04.1995

Geschäftszahl

92/06/0036

Rechtssatz

Erst wenn eine landwirtschaftliche Nutzung iSd Paragraph 25, Stmk ROG (hier: Fischzucht) zu bejahen wäre, ist in die Prüfung der weiteren Frage einzutreten, ob das Bauwerk iSd Paragraph 25, Absatz 3, Ziffer eins, Stmk ROG im projektierten Umfang für eine bestimmungsgemäße Nutzung erforderlich und in ihrer standörtlichen Zuordnung betriebstypisch ist (Hinweis E 3.10.1988, 87/10/0133; E 28.1.1993, 92/06/0189 und E 13.5.1993, 93/06/0015).