Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.02.1993

Geschäftszahl

92/05/0317

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/05/0009 E 17. Juni 1986 RS 10

Stammrechtssatz

Es besteht kein subjektiv-öffentlicher Anspruch der Nachbarn auf Einhaltung des BaumschutzG.