Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1994

Geschäftszahl

92/05/0280

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/05 90/05/0157 4

Stammrechtssatz

Den ÖAL-Richtlinien kommt ganz allgemein keine verbindliche Wirkung zu.