Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.1993

Geschäftszahl

92/05/0252

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/10 92/05/0053 4

Stammrechtssatz

Die Nachbarn besitzen in Fragen des Ortsbildes und Landschaftsbildes im Baubewilligungsverfahren kein Mitspracherecht.