Verwaltungsgerichtshof
23.02.1993
92/05/0252
GRS wie VwGH E 1992/09/15 92/05/0044 4
Die Einwendung der Wertminderung des Nachbargrundstückes durch das geplante Bauvorhaben ist als eine privatrechtliche Einwendung zu qualifizieren (Hinweis E 11.3.1958, 1173/57).