Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.1993

Geschäftszahl

92/05/0252

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/09/15 92/05/0044 4

Stammrechtssatz

Die Einwendung der Wertminderung des Nachbargrundstückes durch das geplante Bauvorhaben ist als eine privatrechtliche Einwendung zu qualifizieren (Hinweis E 11.3.1958, 1173/57).