Verwaltungsgerichtshof
15.12.1992
92/05/0239
GRS wie VwGH E 1990/09/18 90/05/0012 4
Im Baubewilligungsverfahren ist zu prüfen, ob eine Anlage mit der im Flächenwidmungsplan vorgesehenen Flächenwidmung vereinbar ist, wobei ein typenmäßig unzulässiges Bauvorhaben nicht durch Vorschreibung von Auflagen zulässig gemacht werden kann (Hinweis E 15.5.1990, 89/05/0183).