Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1992

Geschäftszahl

92/05/0239

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/18 90/05/0012 4

Stammrechtssatz

Im Baubewilligungsverfahren ist zu prüfen, ob eine Anlage mit der im Flächenwidmungsplan vorgesehenen Flächenwidmung vereinbar ist, wobei ein typenmäßig unzulässiges Bauvorhaben nicht durch Vorschreibung von Auflagen zulässig gemacht werden kann (Hinweis E 15.5.1990, 89/05/0183).