Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.1995

Geschäftszahl

92/05/0202

Rechtssatz

Die Verbauung einer gemeinsamen Liegenschaft (die mehreren Miteigentümern gehört) mit einer Doppelgarage muß als wichtige Veränderung iSd Paragraph 834, ABGB angesehen werden.