Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1994

Geschäftszahl

92/05/0066

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0091/60 E 29. November 1960 VwSlg 5434 A/1960 RS 1

Stammrechtssatz

Der Umstand, dass ein Formgebrechen eines von der Partei eingebrachten Ansuchens um Erteilung einer Bewilligung der fristgerechten Erlassung des Bescheides im Wege steht, schließt das alleinige Verschulden der Behörde an der Verzögerung aus. Für diese Frage ist es unentscheidend, ob die Behörde einen Verbesserungsauftrag erteilt hat oder nicht.