Verwaltungsgerichtshof
28.06.1994
92/05/0066
GRS wie 0091/60 E 29. November 1960 VwSlg 5434 A/1960 RS 1
Der Umstand, dass ein Formgebrechen eines von der Partei eingebrachten Ansuchens um Erteilung einer Bewilligung der fristgerechten Erlassung des Bescheides im Wege steht, schließt das alleinige Verschulden der Behörde an der Verzögerung aus. Für diese Frage ist es unentscheidend, ob die Behörde einen Verbesserungsauftrag erteilt hat oder nicht.