Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.1992

Geschäftszahl

92/05/0053

Rechtssatz

Die Nachbarn besitzen in Fragen des Ortsbildes und Landschaftsbildes im Baubewilligungsverfahren kein Mitspracherecht.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

92/05/0138

92/05/0137