Verwaltungsgerichtshof
10.11.1992
92/05/0053
Die Nachbarn besitzen in Fragen des Ortsbildes und Landschaftsbildes im Baubewilligungsverfahren kein Mitspracherecht.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/05/0138
92/05/0137