Verwaltungsgerichtshof
10.11.1992
92/05/0053
Ein Baubewilligungsverfahren stellt ein Projektgenehmigungsverfahren dar, sodaß Gegenstand des Verfahrens das in den Einreichplänen (und sonstigen Unterlagen) dargestellte Projekt ist, nicht aber ein von diesem Projekt abweichender tatsächlicher Baubestand (Hinweis E 31.3.1978, 697/77, 719/77, VwSlg 9513 A/1978).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/05/0138
92/05/0137