Verwaltungsgerichtshof
13.04.1993
92/05/0028
Nachbarn haben nach den Bestimmungen des Paragraph 118, Absatz 8 und Absatz 9, NÖ BauO 1976 einen Anspruch darauf, durch ein Bauvorhaben (hier: Schweinestall) nicht einer unzumutbaren Geruchsbelästigung ausgesetzt zu werden.