Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.1993

Geschäftszahl

92/04/0275

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/11/05 91/04/0253 1

Stammrechtssatz

Die Gesetzeslage sieht im Zusammenhang mit dem nach Paragraph 79, GewO 1973 von der Behörde durchzuführenden Verfahren weder eine Antragstellung seitens des Betriebsanlageninhabers noch auch etwa von Nachbarn vor. Sie enthält auch nicht eine tatbestandsmäßige Voraussetzung für einen negativen Feststellungsbescheid (Hinweis B 24.4.1990, 89/04/0180).