Verwaltungsgerichtshof
22.02.1994
92/04/0249
Mangels Sonderregelung in den Übergangsbestimmungen ist bei Genehmigung der Bestellung eines Geschäftsführers diejenige Sachlage und Rechtslage der Entscheidungsfindung zugrunde zu legen, die im Zeitpunkt der Entscheidung vorliegt (Hinweis E 28.11.1983, 82/11/0217, VwSlg 11237 A/1983) (hier: fehlte die von Paragraph 39, Absatz 2, GewO 1973 in der Fassung BGBl 1993/29 geforderte Arbeitnehmerqualifikation des als Geschäftsführer für das Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften vorgesehenen Prokuristen).