Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1993

Geschäftszahl

92/04/0220

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0089 7

Stammrechtssatz

Eine Gefährdung des Eigentums iSd Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, GewO liegt vor, wenn das Eigentum in seiner Substanz bedroht ist. Ein Fall einer Gefährdung des Eigentums liegt auch vor, wenn jedwede Nutzung eines Grundstückes unmöglich gemacht wird (Hinweis E 20.10.1976, 137/71).