Verwaltungsgerichtshof
28.01.1993
92/04/0207
GRS wie VwGH E 1991/12/10 91/04/0169 1
Bei Vollziehung des § 26 Abs 1 GewO 1973 ist der Behörde kein Ermessen eingeräumt.Bei Vollziehung des Paragraph 26, Absatz eins, GewO 1973 ist der Behörde kein Ermessen eingeräumt.