Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1993

Geschäftszahl

92/04/0207

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/10 91/04/0169 1

Stammrechtssatz

Bei Vollziehung des Paragraph 26, Absatz eins, GewO 1973 ist der Behörde kein Ermessen eingeräumt.