Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.1992

Geschäftszahl

92/04/0168

Rechtssatz

Ist die als erwiesen angenommene Tat durch die Sachverhaltselemente bestimmt, wurde durch die Richtigstellung der im Schuldspruch in erster Instanz enthaltenen Norm durch die belBeh (hier Paragraph 21, "AAV" auf Paragraph 21, "ADSchV") die dem Besch zur Last gelegte Tat nicht ausgewechselt.