Verwaltungsgerichtshof
22.12.1992
92/04/0168
Ist die als erwiesen angenommene Tat durch die Sachverhaltselemente bestimmt, wurde durch die Richtigstellung der im Schuldspruch in erster Instanz enthaltenen Norm durch die belBeh (hier Paragraph 21, "AAV" auf Paragraph 21, "ADSchV") die dem Besch zur Last gelegte Tat nicht ausgewechselt.