Verwaltungsgerichtshof
21.06.1993
92/04/0144
GRS wie 87/04/0071 E 2. Oktober 1989 RS 4
(hier: Gemeinde)
Einwendungen, die auf eine unzumutbare Lärm- und Geruchsbelästigung abstellen, schließen eine Nachbarstellung einer juristischen Person wegen Gefährdung oder Belästigung iSd Paragraph 75, Absatz 2, erster Satz GewO aus.