Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1992

Geschäftszahl

92/04/0056

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/04/0056 E 22. Jänner 1982 RS 2

Stammrechtssatz

In dem auf Grund des Paragraph 79, GewO 1973 durchzuführenden Verfahren hat die Behörde von Amts wegen zu prüfen, welche andere oder zusätzliche Auflagen zum Schutze der im Paragraph 74, Absatz 2, leg cit umschriebenen Interesse vorzuschreiben sind. Sie kann hiebei Vorschläge, die dazu vom Inhaber der Betriebsanlage selbst gemacht werden, also ein von ihm in diesem Sinne vorgelegtes Projekt, ihrer Entscheidung zugrundelegen, wenn dessen Verwirklichung den angestrebten Schutz gewährleistet. Sie ist aber an diese Vorschläge nicht gebunden und kann darüber hinaus Maßnahmen treffen.