Verwaltungsgerichtshof
02.07.1992
92/04/0056
Ungeachtet des nach dem Gesetz für die Auflagenvorschreibung vorgegebenen Rahmens hat die Behörde allerdings im Einzelfall auch zu prüfen, mit welcher am wenigsten einschneidenden Vorkehrung das Auslangen gefunden werden kann (Hinweis E 19.3.1982, 81/04/0111).