Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1992

Geschäftszahl

92/04/0037

Rechtssatz

Bei der im Zusammenhang mit dem Ansuchen einer juristischen Person um Konzessionserteilung erforderlichen Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers handelt es sich - ebenso wie auch bei der Konzessionserteilung - um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt.