Verwaltungsgerichtshof
19.05.1992
92/04/0037
Bei der im Zusammenhang mit dem Ansuchen einer juristischen Person um Konzessionserteilung erforderlichen Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers handelt es sich - ebenso wie auch bei der Konzessionserteilung - um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt.