Verwaltungsgerichtshof
31.03.1992
92/04/0003
Der VwGH vermag nicht zu erkennen, daß eine durch den österreichischen Vorbehalt zu Artikel 5, MRK nicht gedeckte Befangenheit der (als Strafbehörde erkennenden) belBeh deshalb vorliege, weil sie gleichzeitig auch Gewerbebehörde sei (Hinweis E 15.1.1985, 83/04/0244).