Verwaltungsgerichtshof
21.12.1992
92/03/0237
Aufgrund der Bestimmung des Paragraph 34, Absatz 2, VwGG ist auch ein gegen Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer eins, leg cit verstoßender Mangel, wenn also die Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht korrekt angeführt ist, verbesserungsfähig.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/03/0245