Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1992

Geschäftszahl

92/03/0166

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/19 91/03/0017 1

Stammrechtssatz

Enthält eine gem Paragraph 43, StVO erlassene Verordnung des BMöWV Regelungen, deren Inhalt - etwa wegen der Kompliziertheit - nicht durch entsprechende Straßenverkehrszeichen iSd Paragraph 48, Absatz eins, erster Satz StVO ausgedrückt werden kann, dann kommt für die Kundmachung

Paragraph 44, Absatz 2, StVO zur Anwendung. Dies trifft auf Paragraph eins, der Verordnung des BMöWV vom 2.11.1989 über Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahnen zur Nachtzeit, Bundesgesetzblatt 527, zu.