Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.1994

Geschäftszahl

92/03/0157

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/03/0173 E 10. November 1982 RS 3

Stammrechtssatz

Im Befund eines Sachverständigengutachtens sind alle jene Grundlagen und die Art ihrer Beschaffung anzuführen, die für das sich auf den Befund stützende Urteil eines Sachverständigen erforderlich sind. (Hinweis auf E vom 11.9.1978, 1886/77)