Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.04.1994

Geschäftszahl

92/03/0143

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH 1990/08/29 90/02/0024 6

Stammrechtssatz

Die Vermutung der Alkoholisierung des Besch ergibt sich schon aus dem von diesem selbst zugegebenen Alkoholkonsum (Hinweis E 25.4.1990, 89/03/0316).