Verwaltungsgerichtshof
23.09.1992
92/03/0107
GRS wie 1971/75 E 4. März 1976 VwSlg 9008 A/1976 RS 6
Die Verfolgungshandlung (hier Rechtshilfeersuchen) unterbricht die Verjährung auch dann, wenn sie dem Beschuldigten nicht zur Kenntnis gelangt.