Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.03.1992

Geschäftszahl

92/03/0041

Rechtssatz

Der Identitätsnachweis kann aber nicht von einem mit dem Fahrzeuglenker nicht identen Boten oder Beauftragten erbracht werden (Hinweis E 4.12.1979, 1772/79, VwSlg 9985 A/1979).