Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.03.1992

Geschäftszahl

92/03/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/04/0203 E 17. März 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Die Annahme des Mangels der "Zuverlässigkeit" im Sinne des Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer eins, GewO 1973 hat - in Ansehung strafgerichtlicher Verurteilungen - nicht das Vorliegen der "kumulativen Tatbestandselemente" des Paragraph 13, Absatz eins, GewO 1973 zur Voraussetzung.