Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1993

Geschäftszahl

92/02/0292

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/02/0168 4

Stammrechtssatz

Die Meldung nach Paragraph 4, Absatz 5, StVO kann ebenso durch einen Boten oder auf fernmündlichem Wege bewerkstelligt werden (Hinweis E 14.9.1984, 83/02/0553).