Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.1992

Geschäftszahl

92/02/0192

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/15 86/18/0100 2

Stammrechtssatz

Schon das Geständnis des Alkoholkonsums innerhalb von weniger als drei Stunden vor der Aufforderung zur Atemluftprobe rechtfertigt die letztere (Hinweis jedoch E 28.2.1986, 85/18/0376, E 11.5.1990, 89/18/0184).