Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.1992

Geschäftszahl

92/02/0161

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/19 85/18/0174 11

Stammrechtssatz

Ein bloßes "unfallsbedingtes Anhalten" kann nicht mit dem "Anhalten" im Sinne des Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, StVO gleichgesetzt werden.