Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.1992

Geschäftszahl

92/02/0157

Rechtssatz

Das Gesetz kennt keine Verpflichtung der Sicherheitswacheorgane, anläßlich einer Anzeigeerstattung mit dem Angezeigten ein von diesem unterfertigtes Protokoll über seine Version des Tatherganges zu errichten.