Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1992

Geschäftszahl

92/02/0020

Rechtssatz

Es entspricht der Lebenserfahrung, daß ein "Anfahren" an den Kotflügel eines PKW unter Hinterlassung einer "Streifspur" jedenfalls einen Sachschaden verursacht, das eine Verständigungspflicht auslöst (Hinweis E 12.11.1987, 87/02/0134).