Verwaltungsgerichtshof
27.02.1992
92/02/0020
Es entspricht der Lebenserfahrung, daß ein "Anfahren" an den Kotflügel eines PKW unter Hinterlassung einer "Streifspur" jedenfalls einen Sachschaden verursacht, das eine Verständigungspflicht auslöst (Hinweis E 12.11.1987, 87/02/0134).