Verwaltungsgerichtshof
25.03.1992
92/02/0005
GRS wie VwGH E 1991/04/24 90/03/0029 1
Eine Richtigstellung der verletzten Verwaltungsvorschrift ist auch nach Ablauf der sechsmonatigen Verfolgungsverjährungsfrist möglich, wenn dem Besch kein anderer Sachverhalt zur Last gelegt wurde.