Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.1992

Geschäftszahl

92/01/0306

Rechtssatz

Die Zugehörigkeit des Asylwerbers zur Gemeinschaft der Sikhs und die Tatsache, daß er von der Polizei aus Agra in seinen Heimatort zurückgeschickt wurde, kann nicht als Verfolgung iSd Konvention angesehen werden.