Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.01.1992

Geschäftszahl

91/19/0388

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0914/67 B 14. September 1967 RS 2

Stammrechtssatz

In den das verwaltungsgerichtliche Verfahren regelnden Rechtsvorschriften ist ein Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes nicht vorgesehen.