Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1991

Geschäftszahl

91/19/0345

Rechtssatz

Eine Person, die ihrer Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten zustimmt, muß sich bewußt sein, daß dies der Sicherstellung der Einhaltung der Verwaltungsvorschriften auf dem entsprechenden Gebiet dienen soll.