Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1992

Geschäftszahl

91/19/0327

Rechtssatz

Auch bei Entscheidungen über den Kostenersatz gem Paragraph 79 a, AVG ist der Fall der Bekämpfung mehrerer Verwaltungsakte durch mehrere Bf in einer Beschwerde so zu beurteilen, wie wenn jeder der Verwaltungsakte in einer gesonderten Beschwerde angefochten worden wäre (Hinweis E 10.10.1990, 89/03/0257, 0258).