Verwaltungsgerichtshof
02.12.1991
91/19/0298
GRS wie VwGH B 1990/04/24 89/04/0180 4
Fehlt die Möglichkeit einer Rechtsverletzung in der Sphäre des Bf, so ermangelt ihm die Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde weshalb nach Paragraph 34, VwGG ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen ist.
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190298.X01