Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.12.1991

Geschäftszahl

91/19/0298

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/04/24 89/04/0180 4

Stammrechtssatz

Fehlt die Möglichkeit einer Rechtsverletzung in der Sphäre des Bf, so ermangelt ihm die Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde weshalb nach Paragraph 34, VwGG ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190298.X01