Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1991

Geschäftszahl

91/19/0285

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/07/24 91/19/0150 3

Stammrechtssatz

Zwar ist in Ansehung des Verstoßes gegen

Paragraph 11, Absatz eins,, erster Satz, AZG pro Dienstnehmer jeweils eine Verwaltungsübertretung anzunehmen, doch ist nicht das Vorliegen mehrerer Verwaltungsübertretungen entsprechend dem Umstand anzunehmen, daß die strafbaren Handlungen an mehreren Tagen begangen wurden (so die ständige Rechtsprechung des VwGH).